Wir helfen Ihnen wenn ihr Fahrzeug durch Fremdverschulden beschädigt wurde.

Wir kommen zum Fahrzeug
Zunächst sehen wir uns ihr Fahrzeug genau an und dokumentieren den Schaden.
Wir erstellen ein sachliches Gutachten
Sie haben Anspruch auf eine umfassende Entschädigung! Unser Gutachten ist fair und interessenunabhängig.
Ihnen entstehen keine Kosten
Der Sachverständige gehört zum Schaden und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.So bekommen Sie den Schaden in vollem Umfang erstattet.
Wer nach einem Schadensfall die Versicherung des gegnerischen Unfallverursachers kontaktiert, bekommt angeraten, einen Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt einzuholen, damit man einem den Schaden ersetzen könne. Die Ausfallentschädigungen und die entstandene Wertminderung des Unfallwagen werden dabei häufig nicht berücksichtigt. Damit die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden in vollem Umfang aufkommt, ist es unumgänglich einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, der interessenungebunden tätig wird.
Unser Team

Marco Kasche
Geschäftsführer
Jeannine Jahncke
Office Managerin
Sebastian Brandenburg
Gutachter
Dipl. Ing. Hubert Pährisch
GründerDienstleistungen
Unsere Partner



Richtig guter Service! Die Gutachter kamen zu meiner Werkstatt um Fotos zu machen und eine Einschätzung zu treffen. Ich brauchte mich um nichts kümmern, bekam sogar einen Anwalt vermittelt.
Carolin Wessel
Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben und betreut gefühlt. Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe! Sehr zu empfehlen!
Marion Gocksch
Sehr guter Service, schnelle und kompente Erstellung der Gutachten und Abwicklung unser Schadenfälle. Ich schätze die professionelle Zusammenarbeit.
Tri Xlet
Beiträge
Wie Versicherungen versuchen Kosten bei Verkehrsunfällen zu drücken.
Der BVSK berichtet: Mehrdeutige Ausführungen der HUK-COBURG veranlassten in der Vergangenheit so manchen Geschädigten eines unverschuldeten Unfalls dazu, einen Sachverständigen nach den Vorgaben der Versicherung zu beauftragen. Dieser Sachverständige könne für einen Festpreis von nur 280,00 Euro ein Schadengutachten erstellen […]
Bagatellschaden bzw. Bagatellschadengrenze
Beim Autounfall wird ein Sachschaden als Bagatellschaden bezeichnet, wenn dieser für einen automobiltechnischen Laien, ohne Weiteres als ein sehr einfacher Schaden erkennbar ist. Bezeichnend für einen Bagatellschaden sind Reparaturkosten, die unter 715,00 EUR liegen. Auf Grund der allgemeinen Preisentwicklung sowie […]
25-Jahre Ingenieurbüro PS unabhängige Kfz-Sachverständige
Seit 25 Jahren beauftragen uns insbesondere Geschädigte nach einem Verkehrsunfall mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages, eines Reparaturkosten-Kalkulationen oder einem Kfz-Schadengutachten. Unsere Auftraggeber schätzen besonders unsere Unabhängigkeit und Sachkunde. Und seit 25-Jahren zahlen Versicherungen den Schaden, den wir beziffert haben. Weil […]